BR 3 Agieren statt reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. § 87 BetrVG

Betriebsrät*innen verfügen nicht zwangsläufig über ein besonderes Fachwissen zu Produktionsabläufen oder den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Aber es ist eine wesentliche Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge – zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit/ Umkleidezeiten, der Anwendung von Kontrollsystemen, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themenbereiche zur Verfügung, um initiativ zu werden. In dieser Veranstaltung werden diese Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt.

Nutzen für die Praxis

In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt.

Schwerpunkt

Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte 
Grenzen der Mitbestimmung
Besonderheit des Initiativrechts 
Mitbestimmungsfälle gem. §87 BetrVG
Tarifvorbehalt gem. §77.3 BetrVG 
Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
Einsatz von Sachverständigen
Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung

VA-Nr. 401.015
Anmeldefrist: 04.06.2024
vom: 01.07.2024 09:00
bis: 05.07.2024 14:00
Kosten: 1175 € VA-Gebühr plus 600 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Eva Reichelt