BR 4 Betriebliche Veränderungen mitgestalten Industrie 4.0 entzaubern

Ob es um Arbeitsplätze, Abläufe oder die Arbeitsumgebung geht: Bei betrieblichen Veränderungen muss der Betriebsrat beteiligt werden! Arbeitsplatzsicherung und die Gesundheit der Beschäftigten stehen dabei im Mittelpunkt. Und es gilt, den Überblick zu behalten und einzelne Veränderungen im betrieblichen Zusammenhang zu bewerten. Durch Industrie 4.0 als die konsequente Fortsetzung der Automatisierungstechnologie mit integrierten digitalen Systemlösungen wird dies umso dringlicher.
Das Seminar vermittelt Grundlagen für die Beurteilung von betrieblichen Veränderungen, damit Betriebsräte ihre Rechte erfolgreich nutzen können.

Schwerpunkt

Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen / Was ist eine Betriebsänderung im Sinne des BetrVG / Interessenausgleich / Sozialplan / Industrie 4.0 und Risikofolgeabschätzung / Zweck, Voraussetzungen, Inhalt für einen Interessenausgleich / Sozialplan / Informationspflichten /-rechte von AG und BR / Informationsanspruch nach § 106 BetrVG / Universalvorschrift nach § 80 BetrVG/Unterrichtungs-/ Beratungs-/ Vorschlagsrechte gem. §§ 90, 92 BetrVG / Vorschlagsrecht und Beratungsanspruch gem. §92a BetrVG / Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten / Datenschutzrechtliche Aspekte / Hinzuziehung von Berater*innen / Sachverständigen / Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen

VA-Nr. 501.016
Anmeldefrist: 04.03.2025
vom: 31.03.2025 09:00
bis: 04.04.2025 14:00
Kosten: 1250 € VA-Gebühr plus ca. 600 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: N/A