Leitsätze zur Qualifizierung von Betriebs- und Personalräten
Unsere Qualifizierungsangebote sind Interessen geleitet. ZIel ist es, Betriebsräte und Personalräte darin zu unterstützen, die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, um ihre Aufgaben in bestmöglicher Verantwortung wahrnehmen zu können.
Arbeitsrechtliche Kenntnisse können dabei helfen, jedoch entfaltet das Arbeitsrecht allein noch keine Wirkung. Gesetzliche Bestimmungen und deren Rechtsauslegung durch die Arbeitsgerichte lassen sich nicht einfach in die Kategorien „Richtig“ oder „Falsch“ einordnen. Sie sind vielmehr Ausdruck eines Kräfteverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, unterliegen einer ständigen Veränderung und dienen als eine Art Seismograph politische Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft. Zudem kommt es im Arbeitsrecht immer auch auf den jeweiligen Einzelfall Im Betrieb an.
Es geht daher in unseren Angeboten um die Analyse des derzeitigen Rechts, auch um dessen Grenzen zu erkennen und um es weiter zu entwickeln. So können auch Alternativen zu bestehenden juristischen Normen für die eigene betriebliche Praxis geschaffen werden.
Unser Anspruch ist das Bildungsangebot mit dem umfangreichen Erfahrungswissen der Betriebsräte und Personalräte im Seminar zu kombinieren, um konstruktive und wirkungsmächtige Strategien für gute Arbeit zu entwickeln.
Hierzu laden wir herzlich ein!