Innerbetriebliche Beschwerdestellen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt den betrieblichen Diskriminierungsschutz. Neben dem Verbot von Diskriminierung in Bezug auf die Merkmale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität Religion/Weltanschauung und Alter stärkt das AGG das Beschwerderecht der Beschäftigten. Jeder Betrieb muss eine Stelle ausweisen, an die sich im Betrieb beschäftigte Personen bei erlebter Diskriminierung niedrigschwellig wenden können. Gibt es eine solche Stelle nicht oder ist sie den Beschäftigen nicht bekannt, gilt es als Unternehmensversagen, wenn Beschwerden wirkungslos bleiben und Diskriminierungen nicht entschieden entgegen getreten wird. Bei Fragen zur Einrichtung von Innerbetrieblichen Beschwerdestellen beraten wir sie gerne kostenlos und auf die individuellen Bedarfe Ihres Unternehmens abgestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier:

ADA - Antidiskriminierung in der Arbeitswelt

Tel.: (0421) 960 89 14/-19
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