BR 3 Agieren statt reagieren

Betriebsräte verfügen über ein besonderes Fach- und Zusammenhangswissen. Das betrifft Produktionsabläufe ebenso wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge – zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit/ Umkleidezeiten, der Anwendung von Kontrollsystemen, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themenbereiche zur Verfügung um initiativ zu werden.

Nutzen für die Praxis

In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt.

Schwerpunkt

Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte 
Grenzen der Mitbestimmung
Besonderheit des Initiativrechts 
Mitbestimmungsfälle gem. §87 BetrVG
Tarifvorbehalt gem. §77.3 BetrVG 
Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
Einsatz von Sachverständigen
Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung

VA-Nr. 301.025
Anmeldefrist: 05.09.2023
vom: 09.10.2023 09:00
bis: 13.10.2023 14:00
Kosten: 1125,-€ VA-Gebühr zzgl. ca. 825,-€ EZ,VP* zzgl. MWST
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: InterCityHotel Bremen
Referent*innen: Eva Reichelt