BR 3 Agieren statt reagieren
Betriebsräte verfügen über ein besonderes Fach- und Zusammenhangswissen. Das betrifft Produktionsabläufe ebenso wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge – zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit/ Umkleidezeiten, der Anwendung von Kontrollsystemen, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themenbereiche zur Verfügung um initiativ zu werden.
Nutzen für die Praxis
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt.
Schwerpunkt
Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte
Grenzen der Mitbestimmung
Besonderheit des Initiativrechts
Mitbestimmungsfälle gem. §87 BetrVG
Tarifvorbehalt gem. §77.3 BetrVG
Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
Einsatz von Sachverständigen
Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung
VA-Nr. 301.025
Anmeldefrist: 05.09.2023
vom: 09.10.2023 09:00
bis: 13.10.2023 14:00
Kosten: 1125,-€ VA-Gebühr zzgl. ca. 825,-€ EZ,VP* zzgl. MWST
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: InterCityHotel Bremen
Referent*innen:
Eva Reichelt