BR 3 Agieren statt reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. § 87 BetrVG

Betriebsräte verfügen über ein besonderes Fach- und Zusammenhangswissen. Das betrifft Produktionsabläufe ebenso wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge – zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit/ Umkleidezeiten, der Anwendung von Kontrollsystemen, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themenbereiche zur Verfügung um initiativ zu werden.


Nutzen für die Praxis

Nutzen für die Praxis
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt.

Schwerpunkt

Themenschwerpunkte 
  • Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte 
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Besonderheit des Initiativrechts 
  • Mitbestimmungsfälle gem. §87 BetrVG
  • Tarifvorbehalt gem. §77.3 BetrVG 
  • Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Einsatz von Sachverständigen
  • Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung

VA-Nr. 001.037
Anmeldefrist: 12.10.2020
vom: 16.11.2020 10:00
bis: 20.11.2020 14:00
Kosten: 950,-€ VA-Gebühr zzgl. ca. 790,-€ EZ,VP* zzgl. MWST
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: Taranga Tagungszentrum
Referent*innen: Günter Brauner

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.