Arbeitszeitgestaltung und Mitbestimmung Modul 1

Nach der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie sollen die Arbeitszeitregelungen dem Gesundheitsschutz der Menschen dienen. Das Arbeitszeitrecht ist als Arbeitsschutzrecht zwingend. Der*die Arbeitgeber*in ist für die Einhaltung verantwortlich. Betriebsrät*innen sind aufgefordert deren Einhaltung zu überwachen. Außerdem haben sie bei der Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte. Diese Veranstaltung zeigt unter Einbeziehung
der aktuellen EuGH-Rechtsprechung auf, welche Möglichkeiten und Grenzen für betriebliche Arbeitszeitregelungen bestehen und welche Auswirkungen sich auf bestehende Betriebsvereinbarungen ergeben können.

Nutzen für die Praxis

Kenntnisse über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
Kenntnisse zu Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Arbeitszeitregelungen

Schwerpunkt

EU-Recht und nationale Regelungen – Rangfolge und Bedeutung
Definitionen der Arbeitszeitbegriffe: Bereitschaftszeit, Arbeitsbereitschaft, Reisezeit 
Zulässige Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeitraum gem. § 3ArbZG 
Überwachung der Ruhezeiten gem. § 5 ArbZG
Zum Verhältnis Arbeitszeitgesetz und tarifvertragliche Regelungen
Dokumentation und Nachweispflichten
Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen

VA-Nr. 301.013
Anmeldefrist: 27.02.2023
vom: 16.03.2023 09:00
bis: 16.03.2023 16:00
Kosten: Kosten pro Modul 225,-€ VA-Gebühr zzgl. ca. 110,-€ TP* zzgl. MWST.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Günter Brauner

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.