BR aktuell 2023 SeminarHotline für Betriebsräte -Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen rund um den Urlaub Urlaubs nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen rund um den Urlaub Urlaubs nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG
 
Eine jährlich wiederkehrende Thematik im Arbeitsverhältnis ist die Planung, Festlegung und Gewährung von Urlaub. Nach einer europäischen Richtlinie ist der Urlaub in jedem Kalenderjahr zu gewähren, da die Beschäftigten im Rahmen des Gesundheitsschutzes einmal im Jahr ohne die Pflicht zur und ohne Belästigung durch die arbeitsvertragliche Erwerbsarbeit ein Stück Lebenszeit mit der Familie, befreundeten Menschen oder einfach mit sich selbst genießen können. Die freie Zeit ohne Zwang zur Erwerbsarbeit soll die Beschäftigten in die Lage versetzten sich gesundheitlich zu regenerieren und wieder Kraft für den weiteren Arbeitsprozess zu schöpfen. Die Gewerkschaften haben im Laufe der Zeit die arbeitsfreie Zeit erhöhen können. Beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer fünf Tage Woche 20 Tage, so erhöht sich der Anspruch durch Tarifverträge oft auf 30 Tage und mehr. Für Schwerbehinderte gibt es fünf Tage Urlaub im Jahr mehr. Auch Bildungsurlaub von in der Regel zehn bis 14 Tagen in zwei Jahren gibt in den einzelnen Bundesländern. Damit bei der Gewährung alles ohne erhebliche Nachteile für die Beschäftigten abläuft, hat der Betriebsrat dabei mitzubestimmen.
 
-              Welche gesetzlichen Grundlagen für die Urlaubsgewährung gibt es und sind
sie zwingend einhalten?
 
-              Welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in
Urlaubsfragen?
 
-              Was kann der Betriebsrat tun, wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigte nicht 
über die Urlaubsgewährung einigen können?
 
-              Was muss der Betriebsrat bei der Urlaubsplanung, Aufstellung von Urlaubslisten,
Vereinbarung von Betriebsurlaub, usw. beachten?
 
-              Was muss beachtet werden, damit Urlaub nicht verfällt?
 
-              Welche Regelungen müssen bei Urlaub nach dem Gesetz, Tarifvertrag,
Schwerbehinderung, Bildungsveranstaltungen beachtet werden?
 
Um diese Fragen soll es u.a. in der Schulung gehen. Betriebliche Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, BAG und der Instanzgerichte zum Thema wird die Thematik ergänzen.

VA-Nr. 31003
Anmeldefrist: 07.02.2023
vom: 14.02.2023 09:00
bis: 14.02.2023 16:00
Kosten: 170,- € VA-Gebühr zzgl. 69,- € TP plus 19%MWST auf TP*
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: InterCityHotel Bremen
Referent*innen: N/A