Arbeits- und Gesundheitsschutz II Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zu der Entwicklung eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems im Betrieb

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmt als grundlegendes Ziel des Arbeitsschutzes die ständige Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit auch durch menschen­gerechte Gestaltung der Arbeit. Dazu regelt es die zentralen Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Rechte und Pflichten seiner Akteure. Gerade durch dieses Gesetz, die Arbeitsschutzver­ordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ergeben sich gute Möglichkei­ten, die im Betriebsverfassungsgesetz (Be­trVG) vorgesehenen Mitbestimmungsrechte zu nutzen, denn der Betriebsrat ist Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Diese Veranstaltung knüpft an den erworbe­nen Grundkenntnissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz I Seminar an. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der bestehen­den Mitbestimmungs- und Beteiligungs­rechte zur Entwicklung eines kontinuierlich optimierbaren Arbeits- und Gesundheits­schutzsystems im Betrieb. 

Schwerpunkt

Gestaltungsauftrag im Arbeits- und Gesundheitsschutz pro aktiv ausüben / Ausübung der Kontrollfunktionen / Beteiligungsrechte bei der Einbeziehung außerbetrieblicher Arbeitsschutzorgane / Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit / Mitbestimmung bei der Festlegung der Aufgaben, der Schwerpunktsetzung und der Aufteilung der / Einsatzzeiten im Rahmen der Grundbetreuung / Teilnehmerrechte an Förderfunktionen / Weitergehende rechtliche Handlungsbereiche / Kernpunkte einer Betriebsvereinbarung zum systemati­schen Arbeits- und Gesundheitsschutz
 

VA-Nr. 401.018
Anmeldefrist: 04.06.2024
vom: 01.07.2024 09:00
bis: 05.07.2024 14:00
Kosten: 1175 € VA-Gebühr plus 600 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: InterCityHotel Bremen
Referent*innen: Aynur Ersin