Informationen rund ums Seminar für Betriebs- und Personalräte

Hinweise zu Kosten, Anmeldung, Abrechnung, Stornierung, Mustervorlagen

1. Seminarkosten:

VA-Gebühr = Veranstaltungsgebühr
Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet die von Arbeit und Leben zur Realisierung der Veranstaltung erbrachten Leistungen einschließlich der Schulungsunterlagen und Referentenkosten.

TP = Tagungspauschale
Die Tagungspauschale versteht sich zzgl. MWST und beinhaltet die räumliche und technische Seminarausstattung einschließlich der Verpflegung während der Seminarzeiten. Die tatsächliche Höhe der Tagungspauschale ist abhängig vom Veranstaltungshaus und der Teilnehmerzahl und kann daher erst nach Seminardurchführung konkret mitgeteilt werden.

VP/ EZ = Vollpension/ Einzelzimmer
Beinhaltet die Tagungspauschale, die Übernachtung inkl. Frühstück und Abendessen zzgl MWST. Veranstaltungen außerhalb von Bremen erfolgen grundsätzlich mit VP / EZ, Veranstaltungen in Bremen erfolgen grundsätzlich ohne.

Zusätzliche Leistungen: Voranreise, VP etc.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch für die Teilnahme an Veranstaltungen in Bremen die Buchung für Übernachtung/ Vollpension. Gleiches gilt für eine evtl. Anreise am Vortag des Seminarbeginns beziehungsweise bei Abreise am Tage nach Seminarende. Die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten werden von den Häusern dynamisch je nach Nachfrage und Ereignissen wie Messen etc. zeitnah festgesetzt. Sie bewegen sich erfahrungsgemäß um ca. 90 € bis 130 € pro Übernachtung inkl. Frühstück zzgl. Abendessen nach Verzehr. Diese Kosten werden dem Arbeitgeber von Arbeit und Leben zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber ist hierüber im Rahmen der Beschlussfassung zu informieren.

Fahrtkosten und Parkhausgebühren
Fahrtkosten und Parkhausgebühren sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.

2. Anmeldeverfahren

Anmeldungen per Brief, Fax oder E-Mail bei Wochenseminaren bitte bis 8 Wochen vor Beginn, bei Tagesseminaren bitte bis 6 Wochen vor Beginn.

3. Stornierung

Kostenfrei per Brief, Fax oder E-Mail bis spätestens 6 Wochen vor Beginn. Bei späterer Stornierung stellen wir die Kosten in Rechnung. Wir empfehlen für die Beschlussfassung, im Verhinderungsfall eine/n Ersatzteilnehmer_in zu benennen.

4. Einladungen, Änderungen, Absagen

Je nach Anmeldeentwicklung informieren wir bei Wochenseminaren bis 4 Wochen vor Beginn und bei Tagesseminaren bis 2 Wochen vor Seminarbeginn darüber, ob das Seminar wie geplant durchgeführt werden kann. Sollte ein Seminar nicht wie geplant durchgeführt werden können, werden wir darüber unverzüglich informieren und uns um ein Alternativangebot bemühen. Wir behalten uns vor, Veränderungen bei der ReferentInnenbesetzung vorzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

Arbeit und Leben Bremen behält sich vor, die VA-Gebühr bei Wochenseminaren bis 4 Wochen vor Beginn, bei Tagesseminaren bis 2 Wochen vor Seminarbeginn in Rechnung zu stellen. Die Kosten für TP, VP, EZ werden grundsätzlich nach Seminardurchführung in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Beträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung zu begleichen. Nach den jetzigen gesetzlichen Vorschriften ist die Seminargebühr gem. § 4 Nr. 22 USTG steuerfrei; die Leistungen für Unterkunft /Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer (Stand 01.08.2012).

6. Haftungsbeschränkung

Die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben haftet gegenüber TeilnehmerInnen nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen beruht.

7. Freistellungshinweise und Kostenübernahme

für Betriebsräte und JAV-Mitglieder
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber, neben der Entgeltfortzahlung, die mit dem Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Voraussetzung ist weiter eine ordnungsgemäße Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Bei diesem Beschluss kann gleichzeitig ein/e Ersatzteilnehmer/-in festgelegt werden. So können bei Verhinderung die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber über den Schulungsbeschluss unter Angabe von Thema, Termin, Ort und Kosten gemäß § 37.6 BetrVG rechtzeitig zu informieren. Bei der Beschlussfassung sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Die ausgeführten Bestimmungen gelten gemäß § 65 BetrVG für die Jugend- und Ausbildungsvertretungen entsprechend.

für Personalräte, APR-Mitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen Die Mitglieder des Personalrats, die Schwerbehindertenvertretung und die Frauenbeauftragten sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise gelten entsprechend.
Die Freistellung kann erfolgen für:

  • Personalräte im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG, für die Kostenübernahme gilt § 44 BPersVG.
  • Personalräte im Geltungsbereich des Bremischen Personalvertretungsgesetzes gemäß § 39 Abs. 5 BremPersVG, für die Kostenübernahme gilt § 41 Abs.1 BremPersVG.
  • Frauenbeauftragte gemäß § 15 Abs. 4 LGG für die Kostenübernahme gilt § 14 LGG.
  • Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

8. Widerrufsbelehrung

Mit der Bestätigung der Anmeldung übermitteln wir die Belehrung über den Widerruf gemäß §355 Abs. 2 und die Informationen gemäß § 312 c Abs. 2 BGB.

Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen; Fax: 0421/ 96 0 89 – 20; E-Mai an info@aulbremen.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.