Teilnahmebedingungen

I. Anmeldung
Mit der schriftlichen oder telefonischen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Berücksichtigung für die Teilnahme erfolgt entsprechend des Eingangs der Anmeldung. Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Nach Überweisung der Teilnahmegebühren ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer*innen an allen Programmpunkten teilzunehmen. Sollte die gewünschte Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt eine Absage oder die Eintragung auf eine Warteliste. Hier vermerkte Personen werden nur benachrichtigt, wenn ein Platz frei geworden ist.

II. Bezahlung / Höhe des Teilnahmebeitrags
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist unter »Teilnahmebeiträge« ersichtlich. Es kann kein Preisnachlass gewährt werden, wenn Teilleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die Teilnahmebeiträge sind nach erfolgter Anmeldebestätigung auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen. Für besondere Veranstaltungen wird mit Zusendung der Anmeldebestätigung eine Anzahlung (in der Regel 10% des TN-Beitrags) eingefordert. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich. Bei Seminaren, für die TN-Beiträge von Arbeitgebern oder anderen Kooperationsträgern getragen werden, stellen wir die entsprechenden Beträge in der Regel nach dem Seminar in Rechnung.

III. Rücktrittsbedingungen
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Abmeldungen für Seminare innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung sind gebührenfrei. Nach dieser Frist kann eine Bearbeitungsgebühr von 20% der ausgewiesenen Gebühren, bei Bildungszeitseminaren jedoch mindestens 20,00€ erhoben werden, sofern nicht die Vier-Wochen-Frist (s.u.) berührt ist. Gebühren in voller Höhe werden bei Abmeldung ab vier Wochen vor Beginn eines Bildungszeitseminars in Rechnung gestellt. Bei besonderen Veranstaltungen werden die Bedingungen für einen Rücktritt gesondert bekannt gegeben.

IV. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus bestimmten Gründen abzusagen oder zu verschieben (z.B. Mindestteilnehmerinnenanzahl nicht erreicht; Ausfall der Teamerinnen; sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb). In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge in voller Höhe erstattet.

V. Haftungsbeschränkung
Arbeit und Leben übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von Teilnehmerinnen aus Personen- und Sachschäden. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche von Leistungsträgern (z.B. Teamerinnen, Bildungsstätten, Fuhrunternehmen). Alle Schäden sind grundsätzlich mit dem Verursacher zu regeln. Wir empfehlen den Teilnehmer*innen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

VI. Ausschluss von Teilnehmer_innen
Teilnehmerinnen von Veranstaltungen im In- und Ausland, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen des (Gast-)Landes, gegen zwischenstaatliche Bestimmungen sowie die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes verstoßen oder durch ihre Handlungen für die anderen Teilnehmerinnen Gefahren oder Schäden verursachen bzw. die Seminardurchführung nachhaltig stören, können durch die Seminarleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme am Seminar ausgeschlossen werden und haften für alle verursachten Schäden. Die tatsächliche Dauer der Teilnahme wird in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.

VII. Datenschutz
Persönliche Daten werden von Arbeit und Leben zu Bildungsplanungs-, Verwaltungs- und Abrechnungszwecken gespeichert und an Kooperationspartner und Subventionsgeber zu Zwecken der Abrechnung und Bildungsplanung weitergegeben. Darüber hinaus nutzen wir Ihre Daten für die Werbung für unsere Seminare. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

VIII. Sonstige Hinweise
Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist an keinerlei Partei-, Gewerkschafts- oder Religionszugehörigkeit gebunden.