"Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!" Oder auch nicht! Rechtliche Grundlagen und Argumentationsstrategien gegen Rechtspopulismus im Betrieb

Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut in der demokratischen Gesellschaft. Diese endet jedoch, wenn Menschengruppen abgewertet werden. Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist der Auffassung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis gelte. Mit der überragenden Bedeutung des Grundrechts wäre es unvereinbar, so das BAG, wenn wir in der betrieblichen Arbeitswelt unsere Auffassungen nur eingeschränkt oder gar nicht äußern dürften. Dabei bestehe der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos sei. Es spiele auch keine Rolle, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten werde.
Wer aber Tatsachen verbreitet, äußert damit keine Meinung. Wer also behauptet, Buxtehude sei die Hauptstadt von Deutschland, kann sich dabei nicht auf Meinungsfreiheit berufen. Diese Unterscheidung ist vor allem relevant, wenn falsche Behauptungen anderen einen Schaden zufügen oder sogar einen Straftatbestand erfüllen.
Auch das Betriebsverfassungsgesetz verlangt von Arbeitgeber und Betriebsräten, dass alle im Betrieb beschäftigten Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden, jede Benachteiligung unterbleibt und die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt wird (§75BetrVG).
In dieser Veranstaltung wird der rechtliche Handlungsrahmen erläutert, der betrieblichen Interessenvertretungen ermöglicht, rechtspopulistische, demagogische Positionen entgegenzutreten und Argumentations- und Kommunikationsstrategien zur souveränen Reaktion und Kommunikation am Arbeitsplatz zu entwickeln.


Nutzen für die Praxis

Nutzen für die Praxis
Rechtlicher Handlungsrahmen gegen Rechtspopulismus
Erkennen und Begegnen von rechtspopulistischen Mustern
Souveränität in schwierigen Gesprächssituationen

Schwerpunkt

Themenschwerpunkte
  • Rechtlicher Auftrag und Handlungsrahmen der betrieblichen Interessenvertretung durch Grundgesetz (GG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Wo verläuft die „rote Linie“?
  • Rechtsauslegung, geltende Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesarbeitsgericht (BAG)
  • Gesprächsstrategien, Argumentationstraining und Handlungskompetenzen für Sitzungen, Versammlungen und persönlichen Gesprächen

VA-Nr. 001.007
Anmeldefrist: 27.07.2020
vom: 10.09.2020 09:00
bis: 11.09.2020 16:00
Kosten: 365,-€ VA-Gebühr zzgl. ca. 110,-€ TP* zzgl. MWST, EZ, VP auf Wunsch
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: N.N.