AR 2 Europarechtliche Zusammenhänge im Arbeitsrecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratspraxis Geltende EU-Richtlinien und ihre Konsequenzen für die BR-Arbeit
Das europäische Arbeitsrecht beeinflusst die hiesige BR-Praxis erheblich. Aber welche Änderungen auf europäischer Ebene haben konkrete Konsequenzen für das deutsche Arbeitsrecht? Wie hängen sie mit dem im § 80 Abs. 1 BetrVG geregelten Schutz- und Überwachungsauftrag des Betriebsrats zusammen? Im Seminar lernen Betriebsräte die relevanten EU-Richtlinien kennen und erlangen ein Verständnis für europarechtliche Zusammenhänge und deren Bedeutung für das praktische Betriebsratshandeln.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Betriebsrät*innen gemäß §§ 37 Abs. 6 und 40 BetrVG.
Nutzen für die Praxis
· Fundierte Kenntnisse der geltenden EU-Richtlinien und ihre Konsequenzen für die BR-Arbeit.
· Sicherheit in der Nutzung von Chancen, die sich über die EU-Richtlinien für die Arbeitnehmerschaft bieten
Schwerpunkt
Entscheidungen des EuGH und Umsetzung in deutsches AR/Auswirkungen für Betriebe und Betriebsräte in Deutschland/Ausweitung des Überwachungsauftrags von Gesetzen und Verordnungen/Europarechtliche Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht/Anwendung des Initiativrechts zur betriebsorientierten Umsetzung neuer gesetzlicher Bestimmungen
Bedeutung des sogenannten Richterrechts (RR)/Aktuelle Rechtsprechung
VA-Nr. 501.019
Anmeldefrist: 29.09.2025
vom: 10.11.2025 09:00
bis: 14.11.2025 14:00
Kosten: 1250 € VA-Gebühr plus 600 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: wird noch bekannt gegeben
Referent*innen:
Günter Brauner