Arbeitszeitgestaltung und Mitbestimmung Teil 2

Nach der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie sollen die Arbeitszeitregelungen dem Gesundheitsschutz der Menschen dienen.
Das Arbeitszeitrecht ist als Arbeitsschutzrecht zwingend. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung verantwortlich. 
Betriebsrät*innen sind aufgefordert deren Einhaltung zu überwachen. Außerdem haben sie bei der Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte.
Diese Veranstaltung zeigt unter Einbeziehung der aktuellen EuGH Rechtsprechung auf, welche Möglichkeiten und Grenzen für betriebliche Arbeitszeitregelungen bestehen und welche Auswirkungen sich auf bestehende Betriebsvereinbarungen ergeben können. 


Nutzen für die Praxis

Nutzen für die Praxis
Kenntnisse über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 
Kenntnisse zu Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Arbeitszeitregelungen 

Schwerpunkt

Themenschwerpunkte
  • EU-Recht und nationale Regelungen – Rangfolge und Bedeutung
  • Definitionen der Arbeitszeitbegriffe: Bereitschaftszeit, Arbeitsbereitschaft, Reisezeit
  • Zulässige Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeitraum gem. § 3ArbZG
  • Überwachung der Ruhezeiten gem. §5 ArbZG
  • Zum Verhältnis Arbeitszeitgesetz und tarifvertragliche Regelungen 
  • Dokumentation und Nachweispflichten
  • Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen

VA-Nr. 101.018
Anmeldefrist: 18.08.2021
vom: 16.09.2021 09:00
bis: 16.09.2021 16:00
Kosten: 190 € VA-Gebühr zzgl. ca. 60 € TP* zzgl. MWST
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Günter Brauner