BEM - Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Ein Anrecht auf betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben Arbeitnehmer*innen, die in einem Jahr insgesamt länger als sechs Wochen krank waren. Ziel des BEM: Es soll erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz sichern. Das Seminar führt in die Grundlagen des BEM ein, verdeutlicht das Präventionsprinzip im Unterschied zum Sanktionsprinzip und thematisiert die Zusammenarbeit von Arbeitgeber*in und Betriebsrat/Personalrat.

Nutzen für die Praxis

Fundierte Kenntnisse zu Hintergründen und Anwendung des BEM
Praxisorientierte Beratungskompetenz bei Wiedereingliederungen

Schwerpunkt

Rechtliche Grundlagen zum Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Ziele und Aufgaben des BEM 
Verpflichtung des*der Arbeitgebenden zur Einführung des BEM 
Anforderungen an die Betriebsrats-/Personalratsarbeit 
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei fehlendem BEM
Bedeutung und Funktionsweise des Präventionsprinzips
Voraussetzungen für die Einführung eines BEM

VA-Nr. 201.015
Anmeldefrist: 24.11.2022
vom: 05.12.2022 09:00
bis: 06.12.2022 16:00
Kosten: 420 € VA-Gebühr zzgl. ca. 165 € TP* zzgl. MWST. EZ, VP auf Wunsch
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Godehard Baule

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.