BEM 1 Das betriebliche Eingliederungsmanagement Konkrete Unterstützung  für die betriebliche Praxis
		Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Ein Anrecht auf betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben Arbeitnehmer*innen, die in einem Jahr insgesamt länger als
sechs Wochen krank waren. Ziel des BEM: Es soll erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz sichern. Das Seminar
führt in die Grundlagen des BEM ein, verdeutlicht das Präventionsprinzip im Unterschied zum Sanktionsprinzip und thematisiert die
Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat.
					Nutzen für die Praxis
			Nutzen für die Praxis
Fundierte Kenntnisse zu Hintergründen und Anwendung des BEM
Praxisorientierte Beratungskompetenz bei Wiedereingliederungen
		
					Schwerpunkt
			Themenschwerpunkte 
Rechtliche Grundlagen zum Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
Ziele und Aufgaben des BEM
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung des BEM
Anforderungen an die Betriebsrats/-Personalratsarbeit
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei fehlendem BEM
Bedeutung und Funktionsweise des Präventionsprinzips
Voraussetzungen für die Einführung eines BEM
		
		 
			
				VA-Nr. 101.004
				Anmeldefrist: 01.03.2021
				vom: 29.03.2021 09:00
				bis: 31.03.2021 16:00
				Kosten: 570- € VA-Gebühr zzgl. ca. 180,- € TP* zzgl. MWST, EZ, VP auf Wunsch
				Ermäßigung: 
				Teilnehmerzahl: 14
				Veranstaltungsort: 
				Referent*innen: 
									 Godehard Baule
								
			
		
					
				
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