Wahlvorstandsschulung zur Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2022 sind die nächsten regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen durchzuführen. Nach § 177 SGB IX ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftig sind eine Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. In Betrieben und Dienststellen mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied im „vereinfachten“ Wahlverfahren gewählt, sofern der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht. Ansonsten gilt das „förmliche“ Wahlverfahren.
 
Gemäß § 176 SGB IX soll der Betriebs- oder Personalrat auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken.
Ist in einem Betrieb/ einer Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden, so hat diese rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit die Wahlen einzuleiten.
Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, kann die Initiative auch von drei Wahlberechtigte, dem Betriebs- oder Personalrat oder dem Integrationsamt ausgehen.
Für die Wahlvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG) zu beachten, um die Wahl Rechtskonform durchführen zu können. Dies gilt insbesondere für die unterschiedlichen Bestimmung des „vereinfachten“ und des „förmlichen“ Wahlverfahrens. 
Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die einzuhaltenden Normen und Fristen dargestellt und erläutert.

Schwerpunkt

• Gesetzliche Grundlage der Wahl zur SBV
• Bestellung eines Wahlvorstands
• Einladung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl
• Aktives und passives Wahlrecht
• Rechtsgrundlagen
• Fristenwahrung und Terminplanung
• Wahlkosten und Kostentragung
• Wahlschutz und Kündigungsschutz
• Besonderheiten des förmlichen und des vereinfachten Wahlverfahrens 

VA-Nr. 201.047
Anmeldefrist:
vom: 04.08.2022 09:00
bis: 04.08.2022 16:00
Kosten: 250,00 € VA Gebühr plus 110,00 € TP zzgl. MwSt.*
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 10
Veranstaltungsort:
Referent*innen: N/A

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.